Offizielle Leitlinien zum Kaiserschnitt
Unabhängig davon, ob du geplant per Kaiserschnitt entbinden möchtest oder musst, ist es sinnvoll, wenn du dir die entsprechenden Leitlinien dazu einmal durchliest. Es handelt sich hierbei zwar um Grundlagen und Empfehlungen für Fachpersonal, also ÄrztInnen, Hebamme, GeburtshelferInnen, Pflegepersonal, dennoch ist es auch für Laien interessant zu wissen, welche offiziellen Vorgaben es in der Geburtshilfe zu bestimmten Themen gibt. Natürlich musst du die Leitlinien nicht im Detail kennen und viele Fachtermini sind für dich auch nicht relevant. Im Sinne der Selbstermächtigung ist es jedoch empfehlenswert, über ein Hintergrundwissen zu verfügen, um dann nachfragen zu können, z. B. beim Informationsabend, beim Gespräch mit der Hebamme. Die federführende Fachgesellschaft ist die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG).
Die wichtigsten Eckpunkte für Schwangere:
- Schwangere Frauen sollen rechtzeitig alle Informationen zum Kaiserschnitt erhalten, die es ihnen erlauben, eine reflektierte Entscheidung zu treffen. Die Sichtweisen und Bedenken der Frau sollen im Beratungsprozess ausreichend Raum bekommen. Das gilt vor allem auch für jene Schwangere, die einen Wunschkaiserschnitt möchten. Die Informationen sollen verständlich und nachvollziehbar vermittelt werden.
- Es soll ein ausführliches Beratungsgespräch über den Modus der Geburt erfolgen, das Vor- und Nachteile berücksichtigt. Ebenso spielt der individuelle Gesundheitszustand von Mutter und Kind eine Rolle.
- Medizinische Indikationen für einen Kaiserschnitt sind ein pathologisches CTG, Beckenendlage, Geburtsstillstand, Kopf-Becken-Missverhältnis, Mehrlingsschwangerschaften, Geburtsstillstand, Frühgeburt, mütterliche Vorerkrankungen, Gestose/Eklampsie.
- Ein primärer Kaiserschnitt soll nicht vor der 39. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.
- Die Wünsche der Mutter sollen im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Die Atmosphäre ist einer Geburt wünschenswerterweise angemessen.
- Frühes Bonding zwischen Mutter und Kind soll gefördert werden.
- Beim Stillen sollen Frauen eine zusätzliche Unterstützung erhalten nach dem Kaiserschnitt. Auch nach einer Vollnarkose muss das Kolostrum nicht verworfen werden.
- Eine postoperative Schmerztherapie ist auch im Wochenbett vorgesehen.
- Wenn es der Frau gut geht, soll sie die Möglichkeit bekommen, zu essen und zu trinken.
- Eine weitere Geburt nach einem Kaiserschnitt ist auch spontan und vaginal möglich. Die Empfehlung lautet jedoch dahingehend, diese in einem Krankenhaus anzustreben, sofern eine Notsectio erforderlich werden würde.