Geburt und Hebamme gehören zusammmen.
In Deutschland muss bei jeder Geburt, bis hin zum Kaiserschnitt, eine Hebamme anwesend sein. Eine Anwesenheitspflicht von Ärzten gibt es dagegen nicht. Natürlich stehen sie in den Kliniken zur Verfügung.
Für gewöhnlich ist also immer die anwesende Kollegin Ihre "zuständige" Ansprechpartnerin.
Sie spielt eine großer Rolle bei jeder Entbindung, und hat einen wesentlichen Einfluss auf Ihr Gerburtserlebnis. In den meisten Krankenhäusern, kann man sich die Diensthabende im Kreißsaal nicht aussuchen.
Welche Möglichkeiten Sie sonst noch in diesem Bereich zur Verfügung haben, finden Sie unter dem Menüpunkt Geburt