Ultraschalluntersuchung in der Schwangerenvorsorge

Eine Untersuchung mittels Ultraschalles gehört mittlerweile zum Standard in der Betreuung von Schwangeren. Dabei unterscheidet man einen Vaginalultraschall, der in den ersten Schwangerschaftswochen durchgeführt wird, von einem Ultraschall über die Bauchdecke, der zum Einsatz kommt, wenn die Schwangerschaft voranschreitet. Welche Termine im Mutterpass vorgesehen sind, welche Vor- und Nachteile Hebammen sehen und was die wichtigsten Ultraschallwerte bedeuten, das erfährst du hier.

Drei optionale Termine im Mutterpass

Ultraschalluntersuchungen gehören zu den beliebtesten Terminen in der Vorsorge. Eltern freuen sich in der Regel darüber, ihr Baby endlich sehen zu können und dass sie im Zuge der Untersuchung ein gewisses Maß an Sicherheit erlangen. Grundsätzlich spricht da auch nichts dagegen, dennoch geben Hebammen zu bedenken, dass der Ultraschall ursprünglich zum Auffinden von Auffälligkeiten eingesetzt wurde und er daher mit Bedacht eingesetzt werden sollte.

Hebamme Marlies Grein erklärt: „Nicht wenige Paare messen die Qualität einer Vorsorge an der Anzahl der Ultraschalle in der Schwangerschaft. Allerdings sind seit langer Zeit nur noch drei Schalle vorgesehen und das hängt nicht unbedingt damit zusammen, dass man in der Vorsorge sparen möchte. Vielmehr haben seriöse Studien gezeigt, ob man drei oder zehn Ultraschalle macht: Es werden nicht mehr echte Auffälligkeiten gefunden. In der Praxis werden im Gegenteil sehr oft weitere Untersuchungen veranlasst. Sie sind nicht immer sinnvoll und verunsichern viele Paare.“

Im Mutterpass sind drei Ultraschalluntersuchungen optional vorgesehen, da sie laut Mutterschaftsrichtlinie wichtige Bestandteile der Betreuung von Schwangeren darstellen. Die sogenannten Ultraschallscreenings sind geplant für:

  • Die 9. bis 12. Schwangerschaftswoche (Erste Basis-Ultraschalluntersuchung)
  • Die 19. bis 22. Schwangerschaftswoche (Zweite Basis-Ultraschalluntersuchung)
  • Die 29. bis 23. Schwangerschaftswoche (Dritte Basis-Ultraschalluntersuchung)

Erweiterter Basisultraschall nicht verpflichtend

Bei der zweiten Basis-Ultraschalluntersuchung gibt es für Schwangere die Möglichkeit, einen sogenannten erweiterten Basisultraschall in Anspruch zu nehmen. Dabei werden zusätzlich zur Größe von Kopf und Bauch des Babys, Länge des Oberschenkelknochens und Plazenta weitere Entwicklungsmerkmale untersucht. Dazu zählen eine differenziere Untersuchung des Gehirns, eine Untersuchung von Hals, Rücken, Nacken sowie von Brustkorb und Rumpf.

Hinweis: Schwangere sind nicht verpflichtet, Ultraschalluntersuchungen durchführen zu lassen. Wenn du möchtest, kannst du dich ohne Angabe von Gründen dagegen entscheiden, das hat hinsichtlich deines Versicherungsschutzes keine negativen Auswirkungen. Wir empfehlen dir bei Unsicherheiten ein offenes Gespräch mit deinem Arzt/deiner Ärztin zu suchen. Er/sie wird dich über die Vor- und Nachteile, möglichen Ergebnisse und Risiken einer Ultraschalluntersuchung aufklären und mit dir über Ängste oder Bedenken sprechen. Du kannst dich in diesem Zusammenhang auch gerne mit Fragen an deine Hebamme wenden.

Gerade hinsichtlich der vorgeburtlichen Diagnostik gibt es viel Spielraum für Fragen. Du liest vielleicht kritische Artikel, hörst unterschiedliche Meinungen aus deinem Umfeld und bist dir am Ende selbst nicht mehr sicher, wie viele Ultraschalluntersuchungen du in Anspruch nehmen möchtest. Wir empfehlen dir daher bei Unsicherheiten ein offenes Gespräch mit deinem Arzt/deiner Ärztin zu suchen. Er/sie wird dich über die Vor- und Nachteile, möglichen Ergebnisse und Risiken einer Ultraschalluntersuchung aufklären und mit dir über Ängste oder Bedenken sprechen. Du kannst dich in diesem Zusammenhang auch gerne mit Fragen an deine Hebamme wenden. Sprich auch mit deinem Partner oder Vertrauenspersonen über die Situation.

Ultraschallaufnahmen von Babys sind faszinierend und erlauben Eltern einen kleinen Einblick in die Welt ihres ungeborenen Babys. Sie sollten dennoch mit Bedacht eingesetzt werden und zwar immer dann, wenn es medizinisch notwendig oder im Verlauf der Schwangerschaft sinnvoll erscheint. Eltern rate ich, sich vorab umfassend zu informieren, denn die Ergebnisse einer Ultraschalluntersuchung können je nach Gerät, Technik und Ausbildung des durchführenden Arztes voneinander abweichen.

Bestimmung des Geburtstermines und Entwicklungskontrolle

Die Ultraschalluntersuchung kann dabei unterstützen, den Geburtstermin deines Babys ungefähr festzulegen. Das ist vor allem in der Frühschwangerschaft von Bedeutung. Bei der ersten Basis-Ultraschalluntersuchung wird dein Arzt/deine Ärztin, die Herztöne deines Babys kontrollieren und überprüfen, ob sich der Fötus allgemein gut entwickelt. Erste Rückschlüsse auf einen möglichen Geburtstermin können getroffen werden. Die Berechnung des Termins ist eine knifflige Angelegenheit, da viele individuelle Faktoren wie Geschlecht des Kindes, Ernährungsgewohnheiten und Erkrankungen der Mutter, frühere Geburten und das Alter der Mutter eine Schwangerschaft verlängern oder verkürzen können.

Naegele-Regel

Als Faustformel nimmt man die Naegele-Regel an: Eizellen sind ungefähr 14 Tage vor Beginn der nächsten Regel für ungefähr einen Tag befruchtungsfähig.Kennt man also den Tag des Beginns der letzten Monatsblutung, kann man überschlagen: 14 Tage bis zum Eisprung, dann 266 Tage bis zur Geburt, das ergibt 280 Tage. So rechnet tatsächlich jedes Ultraschallgerät und die meisten Geburtsterminrechner im Internet! Doch diese Rechnung stimmt nur bei wenigen Frauen, da es sich hier um eine idealtypische theoretische Rechenmethode handelt. Die Zeit bis zum Eisprung beträgt nämlich nur dann etwa 14 Tage, wenn der Zyklus 28 Tage dauert. Jedoch gelten Zyklen zwischen 21 Tagen und 36 Tagen gelten noch als normal. Statt nach 14 Tagen kann eine Eizelle also durchaus schon 7 Tage, manchmal aber auch erst 22 Tage nach Regelbeginn befruchtet werden.

Versucht der Arzt/die Ärztin nun bei einer Ultraschalluntersuchung den Termin für die Geburt zu schätzen, muss er/sie ebenso den ersten Tag der letzten Regelblutung heranziehen, um den wahrscheinlichen Termin der Befruchtung zu berechnen. Zur Kontrolle wird nun auf dem Ultraschallbildschirm üblicherweise die Distanz zwischen Scheitel und Steiß des Kindes und das Ultraschallgerät gemessen und das wiederum ergibt einen aus diesen Daten interpolierten zweiten Termin. Liegen mehr als 7 Tage Unterschied zwischen den nach Eisprung und Ultraschall berechneten Terminen, findet eine Korrektur des Termins statt. Mittlerweile gibt es jedoch ÄrztInnen, die mit der Korrektur des Termins abwarten und/oder ihn im Laufe der Schwangerschaft anpassen. Schließlich wie man, dass auch die Technik nur Schätzwerte ausgibt und nur 4-5 % aller Babys exakt am Termin zu Welt kommen.

Warum ist die Berechnung des Geburtstermines wichtig?

Zum einen wollen werdende Papas und Mamas natürlich wissen, wann ihr kleiner Schatz das Licht der Welt erblicken wird. Zum anderen gibt es sowohl bürokratische als auch medizinische Aspekte, die ein errechnetes Geburtsdatum erfordern. Die Mutterschutzfrist gilt beispielsweise sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und acht Wochen nach der Geburt. Gewisse Vorsorgeuntersuchungen sind für einen bestimmten Zeitraum, eine bestimmte Schwangerschaftswoche terminisiert und gegen Ende der Schwangerschaft müssen ÄrztInnen abschätzen können, ab wann eine mögliche Übertragung und somit eine Gefährdung des Babs vorliegen. Eine Festlegung des Geburtstermines macht also schon Sinn, da er dir und den ÄrztInnen einen Anhaltspunkt bietet. Man sollte dennoch bedenken, dass Ungenauigkeiten von bis zu sieben Tagen keine Seltenheit sind, da selbst hoch technisierte Ultraschallgeräte nicht in der Lage sind, einen Termin auf den Tag genau zu bestimmen.

Kritisch wird der Geburtstermin dann, wenn Interventionen wie die Geburtseinleitung oder ein Kaiserschnitt ins Spiel kommen. In solchen Fällen raten wir dir, dich mit deiner Hebamme und deinem betreuenden Arzt/deiner Ärztin umfassend auseinanderzusetzen. Ist die Einleitung tatsächlich erforderlich oder kann man noch ein wenig abwarten, ohne Mutter oder Kind zu gefährden? Gibt es Kontrolluntersuchungen, mit denen man den Zustand des Babys, des Fruchtwassers und der Plazenta beobachten kann? Gab es möglicherweise Abweichungen bei der Berechnung des Geburtstermines? Wie geht es der werdenden Mama, fühlt sie sich noch wohl oder hat sie Beschwerden, die sie verunsichern?

Vorteile einer Ultraschalluntersuchung

Ob du die optionalen Ultraschalluntersuchungen im Mutterpass und/oder weiterführende pränataldiagnostische Untersuchungen in Anspruch nimmst oder nicht, ist deine persönliche Entscheidung. Wie bei jeder Untersuchung gibt es Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt. Eine allgemeine Empfehlung können wir an dieser Stelle nicht aussprechen. Jedoch ist es sinnvoll, mit deinem Arzt/deiner Ärztin zu sprechen, ob eine Ultraschallkontrolle durchgeführt werden sollte oder nicht. Zu den Vorteilen einer Ultraschalluntersuchung zählen:

  • Die Untersuchung ist schmerzfrei.
  • Die Schallwellen schaden nach aktuellem wissenschaftlichem Stand weder dir noch deinem ungeborenen Baby.
  • Es sind keine Risiken und negativen Nebenwirkung der Untersuchung verzeichnet.
  • Das Baby wird sichtbar. Das erleichtert dir und deinem Partner den Bindungsaufbau.
  • Für viele Paare ist es ein sehr positives Erlebnis, ein Meilenstein in der Schwangerschaft.
  • Hinsichtlich gewisser Untersuchungserkenntnisse ist der Ultraschall sehr genau, z. B. bei bestimmten Entwicklungsstörungen.
  • Mithilfe des Ultraschalls kann festgestellt werden, ob sich dein Baby gesund entwickelt, ob Fruchtwasser und Lage der Plazenta in Ordnung sind oder ob es Auffälligkeiten gibt, die eine spezialisierte weiterführende Abklärung erfordern.
  • Die Kosten für die drei optionalen Ultraschalluntersuchungen im Mutterpass werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
  • Es werden objektiv wichtige Befunde erhoben z. B. Probleme mit der Plazenta oder verzögertes Wachstum des Fötus.
  • Kommt es zu Blutungen in der Schwangerschaft, kann ein Ultraschall Aufschluss über die Ursache geben.

Nachteile einer Ultraschalluntersuchung

Eine Ultraschalluntersuchung gilt wissenschaftlich gesehen als sehr sicher. Es sind keine negativen Auswirkungen durch die Einwirkung der Strahlen/Wellen auf dich oder dein Kind zu erwarten. Als nachteilig könnte man an dieser Stelle folgende Punkte anführen:

  • Eine Untersuchung kann zu einer falschen Sicherheit bei den Eltern führen. Nicht alle Fehlentwicklungen oder gesundheitlichen Probleme des ungeborenen Kindes werden durch den Ultraschall erkannt. Falsche Ergebnisse sind möglich.
  • Werden Auffälligkeiten und mögliche Probleme sichtbar, erfordert dies eine Reihe von weiteren Untersuchungen/Abklärungen.
  • Häufige Schalluntersuchungen können insbesondere ängstliche Schwangere oder Erstgebärende verunsichern, wenn es zu Verdachtsdiagnosen kommt. Z. B. zu viel Fruchtwasser oder zu wenig, die Plazenta zu groß oder zu klein.
  • Die psychische Belastung ist für Eltern nach einem negativen Befund enorm. Möglicherweise sind schwerwiegende Entscheidungen erforderlich. Solltest du in so eine Situation kommen, lass dich umfassend aufklären und organisiere dir psycho-soziale Unterstützung, z. B. bei einer Beratungsstelle.
  • Wenn Eltern mit einem besorgniserregenden Ultraschallergebnis allein gelassen werden, ist dies ebenso negativ zu sehen, da dies eine emotionale große Anspannung bedeutet.

Ultraschallwerte: Die wichtigsten Abkürzungen

Hier haben wir noch die wichtigsten Ausdrücke und Werte für dich kurz umschrieben und zusammengefasst. Bitte bedenke dabei, dass es sich bei allen Wertangaben stets um Schätzwerte handelt, die wiederum in Relation mit gewissen Durchschnittswerten gesetzt werden. Wenn du unsicher bist oder etwas nicht verstehst, erkundige dich bei deinem Arzt/deiner Ärztin.

  • Biparietaler Durchmesser (BPD): Der BPD, der biparietale Durchmesser ist der Querdurchmesser des kindlichen Kopfes. Gemeint ist die Entfernung zwischen den seitlichen Schädelknochen.
  • Kopfumfang (KU): Beim Kopfumfang wird einmal um den Kopf des Fötus herum gemessen.
  • Femurlänge (FL): Die Femurlänge beschreibt die Länge des Oberschenkelknochens. Dieses Maß gibt nicht nur eine Aussage über die zeitgerechte Entwicklung des Fötus. Im Vergleich mit anderen auffälligen Messwerten könnten Abweichungen auf mögliche Störungen von Chromosomen hinweisen.
  • Abdomen-Transversal-Durchmesser (ATD): Hierbei handelt es sich um den Durchmesser des Bauches, der unterhalb des kindlichen Herzens gemessen wird. Eine krankhafte Veränderung der kindlichen Leber kann durch diese Untersuchung festgestellt werden.
  • Abdomenumfang (AU): Das ist der Bauchumfang des Kindes, welcher vom Ultraschallgerät errechnet werden kann, wenn der Arzt einige Messpunkte am Bauch des Fötus festlegt. Eine krankhafte Veränderung der kindlichen Leber kann durch diese Untersuchung festgestellt werden. Der Abdomenumfang kann größer sein als normal, wenn zum Beispiel die Mutter Diabetes hat.
  • Frontookzipitaler Durchmesser (FOD):  Das ist der Durchmesser des kindlichen Kopfes von der Stirn zum Hinterkopf gemessen. Dieser Wert wird bei einigen Ultraschalluntersuchungen ermittelt, um festzustellen, ob der Fötus zeitgerecht entwickelt ist.
  • Humeruslänge (HL): beschreibt die Länge des Oberarmknochens.
  • Anterior-Posterior Durchmesser (APD): ist der Durchmesser des kindlichen Bauches von vorne nach hinten gemessen.