Die Feststellung der Vaterschaft
Manchmal ist das Familienglück trotz des gesunden Nachwuchses getrübt. Wenn das Baby keinerlei Ähnlichkeit mit seinem Vater hat, der Mann an der Treue seiner Frau zweifelt oder die Mutter sich nicht sicher ist, wer eigentlich der Erzeuger ihres Kindes ist, kommt es zu Spannungen in der Familie. Spätestens nach der Geburt sollte die Vaterschaft anerkannt werden. Bei verheirateten Paaren gilt automatisch der Ehemann als Vater des Kindes, er erhält zudem automatisch gleichberechtigt das Sorgerecht neben seiner Frau. Sind die Eltern nicht verheiratet, muss die Vaterschaft durch den Vater anerkannt und das Sorgerecht beantragt werden.
Gerichtliche Anordnung der Vaterschaftsfeststellung
Bei unverheirateten Paaren muss die Vaterschaftsanerkennung schriftlich vor einer zuständigen Stelle erfolgen. Dies kann vor oder nach der Geburt geschehen. Standesamt, Jugendamt, ein Notar oder das Amtsgericht sind hierfür die richtigen Anlaufstellen. Erst nach der Anerkennung gilt der Erzeuger auch rechtlich als Vater des Kindes. Der Vaterschaftsanerkennung muss die Mutter zustimmen.
Wichtig ist die Anerkennung beispielsweise für Fragen zum Unterhalt oder für die Erbfolge, aber auch, wenn die Mutter Sozialleistungen in Anspruch nehmen möchte. Da für den Kindesunterhalt in erster Linie die Eltern zuständig sind, kann es zu einer gerichtlich angeordneten Vaterschaftsfeststellung kommen, wenn der vermeintliche Erzeuger sich weigert, die Vaterschaft für sein Kind anzuerkennen, um so Zahlungen zu umgehen. Aber auch wenn die Mutter ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung verweigert, kann eine gerichtliche Feststellung auf Verlangen des potenziellen Vaters erfolgen. Darüber hinaus kann aber auch der Partner der Mutter ein Kind rechtlich anerkennen, obwohl er weiß, dass er nicht der biologische Vater ist. Er hat dann alle Pflichten eines rechtlichen Vaters, aber im Gegenzug auch alle Rechte.
Vaterschaftstests für Zuhause
Wurde das Kind anerkannt und es kommt zwischen den Partnern zu Diskrepanzen über die biologische Vaterschaft, kann privat ein Vaterschaftstest bei einem seriösen Anbieter durchgeführt werden. Das Labor schickt alle hierfür notwendigen Materialien zum Antragssteller. Alle Beteiligten können die Probenahme dann beim Arzt oder Jugendamt durchführen. Anschließend ermittelt das Labor die Übereinstimmungen des Genmaterials und kann so feststellen, ob eine Vaterschaft vorliegt oder nicht. Bis vor einigen Jahren war es noch möglich, solche Tests heimlich durchzuführen. Mit dem Gendiagnostikgesetz von 2010 wurden heimliche Tests jedoch unter Strafe gestellt.
Ein Test, der ohne die schriftliche Zustimmung der Beteiligten gemacht wird, wird darüber hinaus auch vor Gericht nicht anerkannt und ist damit wertlos. Zudem ist es verboten, Tests zur Vaterschaft vor der Geburt des Kindes durchzuführen. Gentests an ungeborenen Kindern dürfen nur zu medizinischen Zwecken und ausschließlich von medizinischem Personal vorgenommen werden